Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geschäftsbedingungen, Angebot und Vertragsabschluss

Die Gestellung / Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur (Personenbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wirksame Verträge zwischen den Vertragspartnern kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) zustande. Änderungen und Ergänzungen einschließlich Nebenabreden haben nur Gültigkeit, so sie denn durch den Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) schriftlich bestätigt worden sind. Alle Angebote des Auftragnehmers (Sundriver – Shuttle to Happiness) sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden sowie jegliche Änderungen usw. bedürfen der Schriftform.

§ 2 Auftragszeitraum, Auftragsberechnung und Auftragsbezahlung

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) alle erforderlichen Informationen, welche zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, mit. Hierzu gehören der Name und die Anschrift des Auftraggebers, die Rechnungsanschrift, die Anzahl der Fahrgäste, den Auftragszeitraum, Sonderwünsche und besondere Anforderungen oder Fahrzeugausstattungen. Die Preisberechnung richtet sich nach dem erstellten Angebot, exklusiv zusätzlich berechnet werden u. U. Kosten wie Mautgebühren, Parkgebühren, Kosten für Fährverbindungen usw. Diese zusätzlichen Kosten werden Ihnen bei im Vorfeld bekannten Routen bereits im Angebot aufgeschlüsselt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt wie vertraglich vereinbart ohne Abzüge. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen: Rechnung, Barzahlung, Vorkasse. Bonität vorausgesetzt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Die Pflichten des Auftraggebers gründen sich in der ordnungs- und sachgemäßen Nutzung der durch den Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einschließlich Fahrer/Chauffeur/in. Die Fahrzeuge sind ausschließlich zur Personenbeförderung einschließlich Gepäck zugelassen und vorgesehen und sind demnach im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes zu bewegen.

§ 4 No show – Regelung

Ist die Durchführung eines vereinbarten Fahrauftrages auf Verschulden des Auftraggebers bzw. des zu befördernden Fahrgastes nicht möglich. Ist der Auftragnehmer berechtigt, die vollen Kosten für den Auftrag in Rechnung zu stellen.

§ 5 Beförderungsregelungen

Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind Personen, welche die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen sowie auch für den Straßenverkehr darstellen. Erfolgt trotz der Ermahnung durch den Chauffeur/in oder/und die Geschäftszentrale des Auftragnehmers (Sundriver – Shuttle to Happiness) eine Verletzung der Pflichten durch den Fahrgast, kann dieser mit sofortiger Wirkung von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Recht auf Schadenersatz für den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt. Die Beförderung von mehr als der für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Fahrgastzahl ist grundlegend ausgeschlossen.

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Rahmen der entgeltlichen Personenbeförderung gelten im Übrigen die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes sowie der deutschen Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes in welchem befördert oder welches gequert wird. Kindersitze können bei Bedarf gestellt werden – ihr Bedarf ist entsprechend § 1 AGB bei Auftragserteilung anzuzeigen.

Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Zeitversäumnisse auf Grund von Stau, Sperrungen und Umleitungen, Pannen, Unfällen und Witterungsbeeinträchtigungen. Der Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) wird diese möglichen Beeinträchtigungen weitestgehend in die Reiseplanung mit einbeziehen. Treten sie dennoch auf, generieren sie sich unter „Höhere Gewalt“ und gliedern sich damit unter den Haftungsausschluss.

§ 7 Schadenersatz

Beschädigungen und Verschmutzungen an oder in den Fahrzeugen des Auftragnehmers (Sundriver – Shuttle to Happiness) durch die Fahrgäste des Auftraggebers, welche das übliche Maß überschreiten, sind vom Verursacher bzw. ersatzweise dem Auftraggeber einzel- bzw. ggf. gesamtschuldnerisch zu erstatten.

§ 8 Mängelrüge

Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind umgehend schriftlich oder/und telefonisch mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, scheidet eine Anerkennung im Nachhinein vollumfänglich aus.

§ 9 Stornierungsgebühren

Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform sowie der Gegenbestätigung des Auftragnehmers (Sundriver – Shuttle to Happiness). Stornierungen bis 10 Tage vor Auftragsbeginn sind grundsätzlich kostenfrei. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist rechnet sich die Stornierungsgebühr im Verhältnis zur Auftragssumme wie folgt: 9 – 7 Tage = 25 %, 6 – 3 Tage = 45 %, 2 – 1 Tage = 55 %, am Auftragstag = 90 %. Davon unbenommen sind Kosten für durch den Auftraggeber gebuchten Sonderleistungen, welche durch den Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) bereits kostenpflichtige in Auftrag gegeben wurden (z. B. Branding, Blumen, Standarten etc.) Diese Kosten sind zum Zeitpunkt der Stornierung wie angefallen vollumfänglich zu ersetzen. Zur Dokumentation des dem Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) entstandenen Sachschadens wird ein Ausführungsnachweis zu den Sonderleistungen auf Verlangen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

§ 10 Sonderleistungen durch Dritte

Bei Buchungen mit Sonderleistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) auf Logistik eines Zulieferers angewiesen ist, richtet sich in Haftungsfällen bei Personenschäden der Haftungsanspruch direkt gegen den jeweiligen Zulieferer. Der Auftragnehmer ist hier ggf. verpflichtet, dem Auftraggeber, sofern noch nicht bekannt, die entsprechenden Kontaktinformationen zur Drittschadensliquidation zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung tritt besonders im Zusammenhang mit Cateringleistungen jedweder Art in Kraft.

§ 11 Kündigung und Storno durch den Auftragnehmer

Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers, bei Bekanntwerden einer Vermögensverschlechterung oder aber sofern nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, kann der Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist den geschlossenen Vertrag kündigen.

Sofern die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge durch den Auftraggeber nicht gewährleistet wird, so ist der Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) sofort berechtigt, den Auftrag fristlos zu beenden und etwaige Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 12 Sonderbestimmungen

Sind bedingt durch äußere Umstände, welche der Auftragnehmer nicht zur verschulden hat (z. B. Wetter, Unruhen, Unfälle etc.) Aufträge nicht durchführbar, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. In ergänzenden Situationen behält sich der Auftragnehmer Kulanzregelungen vor. In der Vergangenheit u. U. entschiedene Kulanzregelungen seitens des Auftragnehmers ergeben nicht automatisch einen zukünftigen Rechtsanspruch bzw. eine Rechtspflicht.

§ 13 Datenschutz und Verschwiegenheitserklärung

Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Fahrgastdaten werden lediglich im Rahmen der Buchhaltung verarbeitet, sofern der Auftraggeber hier keinen gesonderten Buchungs- oder Verschlüsselungscode angibt. Sämtliche Daten werden vollumfassend vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weiterleitung an Dritte. Daten zu den Auftraggebern werden aus finanztechnischen Gründen mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Allgemeine Kundendaten werden in der Kundenkartei des Auftragnehmers (Sundriver – Shuttle to Happiness) 5 Jahre lang verwaltet. Die Löschung von Kundendaten vor diesem Fristablauf bedarf ausschließlich der Schriftform.

Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung dem Auftragnehmer (Sundriver – Shuttle to Happiness) bzw. seinen angestellten Chauffeuren und Mitarbeitern in Kenntnis gelangten Kundeninformation unterliegen vollumfänglich einer absoluten branchentypischen Verschwiegenheitsverpflichtung, eine Übermittlung an Dritte wird generell ausgeschlossen.
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